Ab dem 19. Juni 2026 müssen viele Onlinehändler eine neue gesetzliche Anforderung erfüllen: den sogenannten Widerrufsbutton. Ziel des Gesetzgebers ist es, Verbrauchern den Widerruf eines online abgeschlossenen Vertrags genauso einfach zu ermöglichen wie dessen Abschluss.
Für Shopbetreiber bedeutet dies zusätzlichen Handlungsbedarf. Neben der technischen Umsetzung müssen auch rechtliche Anforderungen berücksichtigt werden.
Rechtsgrundlage der Widerrufsbutton-Pflicht
Die Pflicht basiert auf der Richtlinie (EU) 2023/2673, welche die Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU erweitert. Mit dem neuen Artikel 11a wird eine elektronische Widerrufsfunktion für online geschlossene Fernabsatzverträge eingeführt.
In Deutschland erfolgt die Umsetzung über den neuen § 356a BGB, der zum 19. Juni 2026 in Kraft tritt.
Der Grundgedanke ist einfach:
„Verträge, die online abgeschlossen werden können, sollen auch online widerrufen werden können.“
Wen betrifft die neue Regelung?
Die Pflicht betrifft grundsätzlich Händler und Dienstleister, die Verträge mit Verbrauchern über eine Website oder App abschließen.
Typische Beispiele:
- Online-Shops
- Digitale Produkte
- Abonnements
- Dienstleistungen mit Online-Bestellung
Im reinen B2B-Bereich gelten andere Voraussetzungen.
Was müssen Händler beachten?
Die Einführung eines Buttons allein reicht nicht aus.
Je nach Geschäftsmodell müssen unter anderem folgende Punkte berücksichtigt werden:
- Sichtbare und leicht zugängliche Widerrufsfunktion
- Erfassung der für den Widerruf erforderlichen Daten
- Dokumentation eingehender Widerrufe
- Bestätigung des Widerrufseingangs
- Anpassung der Widerrufsbelehrung
- Prüfung möglicher Ausnahmen vom Widerrufsrecht
- Berücksichtigung individueller Geschäftsprozesse
Die konkrete rechtliche Ausgestaltung kann je nach Shop, Branche und Vertragsmodell unterschiedlich ausfallen.
Wichtiger Hinweis
Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt keine individuelle rechtliche Prüfung.
Wir sind Softwareentwickler und Anbieter technischer Lösungen für PrestaShop. Für verbindliche rechtliche Bewertungen empfehlen wir die Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt oder entsprechende Fachverbände.
Unsere Lösung für PrestaShop
Wir bieten eine technische Umsetzung der Widerrufsfunktion für PrestaShop an.
Verfügbare Versionen:
- PrestaShop 1.7
- PrestaShop 8
- PrestaShop 9
Das Modul unterstützt Shopbetreiber bei der technischen Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen und integriert die Widerrufsfunktion direkt in den Shop. Wer das Modul Captcha für PrestaShop benutzt, kann sich in diesem Formular gegen Spam schützen.
Hinweis zu PrestaShop 1.6
Wir erhalten regelmäßig Anfragen zur Unterstützung von PrestaShop 1.6.
Für diese Version stellen wir zwar weiterhin ein Modul zur Verfügung, allerdings gilt:
- Kein Support
- Keine Weiterentwicklung
- Nicht an die neue Rechtslage 2026 angepasst
PrestaShop 1.6 wird seit vielen Jahren nicht mehr offiziell gepflegt und sollte aus Sicherheits- und Compliance-Gründen möglichst zeitnah auf eine aktuelle Version migriert werden. Wer diese alte Version noch pflegt, kann im PrestaShop Forum eine gute Lösung finden.
Fazit
Die Widerrufsbutton-Pflicht ist keine theoretische Zukunftsregelung mehr. Ab dem 19. Juni 2026 müssen betroffene Onlinehändler die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Wer frühzeitig plant, vermeidet unnötigen Zeitdruck und kann technische sowie rechtliche Anforderungen rechtzeitig umsetzen.
Benötigen Sie eine technische Lösung für PrestaShop?
Widerrufsbutton für PrestaShop 9:
https://www.onlineshop-module.de/widerruf-prestashop-9x.html
Widerrufsbutton für PrestaShop 8:
https://www.onlineshop-module.de/widerruf-prestashop-8.html
Widerrufsbutton für PrestaShop 1.7:
https://www.onlineshop-module.de/widerruf-prestashop-17.html
Weitere Quellen
IT-Recht-Kanzlei: Kündigungs- und künftiger Widerrufsbutton: Captcha-Feld zulässig?
