📚 Das Barrierefreiheits- stärkungsgesetz (BFSG)

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen. Es zielt darauf ab, die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und älteren Menschen zu fördern.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Das BFSG betrifft Hersteller, Händler und Importeure bestimmter Produkte sowie Dienstleistungserbringer. Es gilt für Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden, sowie für Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 erbracht werden. Das Gesetz enthält Regelungen für Produkte und Dienstleistungen, insbesondere mit Fokus auf digitale Angebote.

Sinn und Zweck

Das Ziel des BFSG ist eine inklusive Gesellschaft, in der alle Menschen ein selbstbestimmtes Leben führen können. Durch einheitliche EU-Anforderungen soll das Gesetz auch kleinen und mittleren Unternehmen helfen, die Möglichkeiten des europäischen Binnenmarktes auszuschöpfen.

Welche Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten sind?

  • Telefondienste
  • E-Books
  • Messenger-Dienste
  • auf Mobilgeräten angebotene Dienstleistungen (inklusive Apps) im überregionalen Personenverkehr
  • Bankdienstleistungen
  • elektronischer Geschäftsverkehr
  • Personenbeförderungsdienste (für Stadt-, Vorort- und Regionalverkehrsdienste nur interaktive Selbstbedienungsterminals)

Welche Produkte barrierefrei zu gestalten sind?

  • Computer, Notebooks, Tablets, Smartphones, Mobiltelefone
  • Geldautomaten, Fahrausweis- und Check-in-Automaten
  • Fernsehgeräte mit Internetzugang
  • E-Book-Lesegeräte
  • Router

Fristen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist ab dem 28. Juni 2025 anzuwenden, das heißt ab diesem Zeitpunkt müssen die im Gesetz erwähnten Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein.

Für einige Produkte und Dienstleistungen gibt es jedoch Übergangsbestimmungen, nach denen die Barrierefreiheits-anforderungen erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt sein müssen. Sie sind unter § 38 BFSG nachzulesen. So gibt es für bestimmte Dienstleistungen eine Übergangsfrist von fünf Jahren, für Selbstbedienungsterminals wiederum eine Übergangsfrist von 15 Jahren.

Lesenswerte Quellen

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheits­anforderungen für Produkte und Dienstleistungen (BFSG)

Hinweis zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)


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