Gemäß der EU-Cookie-Richtlinie müssen Websites vor dem Einsatz von Cookies die gültige Einwilligung der Nutzer einholen. Dies gilt auch für deutsche Shopbetreiber im E-Commerce. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) regeln die Einholung der Einwilligung und den Umgang mit Cookies in Deutschland.
Sind Cookie Richtlinien Pflicht?
Ja, in Deutschland sind Cookie-Richtlinien verpflichtend. Gemäß der EU-Cookie-Richtlinie und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen Website-Betreiber den Besuchern klare und umfassende Informationen über die Verwendung von Cookies bereitstellen. Eine ausdrückliche und aktive Zustimmung der Nutzer ist erforderlich, bevor nicht notwendige Cookies gesetzt werden dürfen. Dies bedeutet, dass ein Cookie-Banner oder eine ähnliche Form der Zustimmungserklärung auf der Website erforderlich ist, um die Cookie-Richtlinien rechtssicher umzusetzen.
Die Einwilligung zur Anwendung von Cookies darf nicht in Form von voreingestellten Häkchen oder Kreuzchen erfolgen, sondern Nutzer müssen aktiv ihre Zustimmung erteilen. Dies ist gemäß dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) in Deutschland festgelegt. Es ist wichtig, dass Website-Betreiber die Cookie-Richtlinien einhalten, um die Privatsphäre der Nutzer zu schützen und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Das Wichtigste zusammengefasst
- In Deutschland sind Cookie-Richtlinien verpflichtend gemäß der EU-Cookie-Richtlinie und der DSGVO.
- Eine ausdrückliche und aktive Zustimmung der Nutzer ist erforderlich, bevor nicht notwendige Cookies gesetzt werden dürfen. Es dürfen erst dann Daten übertragen werden, wenn der Nutzer seine Einwilligung erteilt hat.
- Auf der sicheren Seite und DSGVO-konform sind Sie, wenn Sie eine echte Einwilligung per Cookie Consent Tool (CMP = Consent Management Platform) einholen.
- Ein Cookie-Banner oder eine ähnliche Form der Zustimmungserklärung auf der Website ist erforderlich, um die Cookie-Richtlinien rechtssicher umzusetzen.
Eine smarte Cookie-Lösung für PrestaShop
Mit unserem Beststeller Modul Cookie Richtlinie & Consent Manager können PrestaShop-Betreiber mit einem Klick die Einwilligung der Nutzer zur Verwendung ihrer persönlichen Daten einholen. Damit legen Sie fest, welche personenbezogene Daten gespeichert und verarbeitet werden. Sie geben den Nutzern die Möglichkeit, die erteilten Cookie-Einwilligungen in einem Consent Manager zu verwalten und zu widerrufen.
Der Consent Manager strukturiert alle Aktivitäten im Zusammenhang mit der Cookie-Akzeptanz, einschließlich des Zugriffs für Benutzer, die ihre Einstellungen ändern möchten. Mithilfe des Consent Tools kann der Kunde gezielt Cookies und selektiven Cookie-Gruppen zustimmen. Dies sind zum Beispiel cookiebasierte Tracking-, Analyse und sonstige Marketingtools. Eine wirklich smarte Cookie-Lösung für PrestaShop-Betreiber und das ohne Programmierkenntnisse!
Hier ein Beispiel aus der Praxis: Der Kunde wählt gezielt Cookies aus, denen er zustimmen möchte.
Benötigen alle Cookies eine Einwilligung?
Ja, alle Cookies, die technisch nicht notwendig für das Funktionieren des Internetangebots sind, benötigen eine Einwilligung der Nutzer. Dies betrifft vor allem Werbe-Cookies, die für das Retargeting genutzt werden, sowie Analyse- und Social-Media-Cookies. Gemäß dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) dürfen Webseitenbetreiber Cookies nur unter aktiver und freiwilliger Einwilligung der Nutzer verwenden. Informationen über die Funktionsdauer der Cookies sowie die Möglichkeit Dritter, auf die erhobenen Daten zuzugreifen, sind dabei unabdingbar.
Nicht alle Cookies benötigen eine Einwilligung. Session-Cookies, Cookies für Logins oder Warenkörbe, die keine personenbezogenen Daten weitergeben (technisch notwendige Cookies), können vom berechtigten Interesse des Webseitenbetreibers abgedeckt sein. Tracking und Werbe-Cookies von Drittanbietern benötigen jedoch eine Einwilligung. Ein wissenswerter Beitrag zu diesem Thema stellt eRecht24 bereit: https://www.e-recht24.de/tracking-cookies/8451-hinweispflicht-fuer-cookies.html
Consent-Modulverwaltung
Dies ist die Kernfunktionalität des Consent Managers. Wählen Sie die Module mit Bedacht, denn diese werden für gewöhnlich erst in allen Hooks blockiert, bis der Kunde diese Cookies akzeptiert.
Wichtig: Vor der Zustimmung des Webseiten-Besuchers dürfen noch keine Daten übertragen werden!
Legen Sie individuelle Consent-Gruppen an, um granulare Kategorien zu erzeugen. Benutzer können ihre Zustimmung zu verschiedenen Kategorien von Cookies erteilen, wie z.B. essenzielle, funktionale, analytische und Marketing-Cookies, basierend auf ihren Präferenzen.
Aus allen verfügbaren Modulen werden die zu verwaltenden Module ausgewählt. Die wählen Sie über die Schaltfläche Verwalte Consent.
Hilfe! Was soll ich in die Formularfelder eintragen?
TOP: Der Cookie & Consent Manager ist mit Google Analytics Modulen und dem Google Tag Manager kompatibel. Hier finden Sie einen Blogbeitrag zum Thema: Zusammenspiel zwischen dem PrestaShop Consent Manager und dem Google Tag Manager. Ein neuer Beitrag für die Nutzung des Consent Manager in Kombination mit GA4 folgt in Kürze!
Kundenspezifische Highlights
- Anpassbares Style-Einstellungen für ein individuelles Corporate Design
- Customized Überschrift, Texte, Logo u.v.m
- Zur Auswahl stehen eine einfache und kompakte Ansicht des Cookie Banners
Einfache Ansicht: Bei JA haben die Kunden die Möglichkeit die einzelnen Consent Bereiche auszuwählen (Standard), bei NEIN werden die Auswahlboxen versteckt (nicht rechtssicher), der Banner wird dadurch deutlicher.
Kompakte Ansicht: Die Kompaktansicht ist detaillierter als die einfache Ansicht und vereint die Vorteile beider Ansichten (standardmäßig deaktiviert).
Nach Zustimmung und Auswahl der Cookie-Einstellungen verschwindet der Banner
Der Cookie & Consent Manager ist in unserem Online-Shop erhältlich. Setzen Sie strenge Datenschutzverordnungen rechtssicher für die Cookie-Einwilligung um. Sie haben bereits eine ältere Version erworben, z.B. für PrestaShop 1.7? Dann profitieren Sie von 20% Rabatt beim Update auf die aktuellste Version für PrestaShop 8. Der Gutschein wird beim Checkout berücksichtigt und ist auf der jeweiligen Produktseite auswählbar. Eine smarte Cookie-Lösung für PrestaShop-Betreiber und das ohne Programmierkenntnisse!
Weitere Vorteile im Überblick
- Ideal für modernes Web-Tracking und DSGVO-konforme Anwendung
- Perfekte Ergänzung zu Cookie-losem Tracking
- Einfache Installation und Einrichtung
- Blockt Website Tags/Pixel/ Scripte aus PrestaShop-Modulen
- Definition von funktionalen und notwendigen Cookies
- Kompatibel mit Google Analytics Modulen
- Kompatibel mit Google Tag Manager
- Kein Zwang zur Entscheidung durch Schließen-Schaltfläche
- Widerrufsmöglichkeit der Cookie-Consent-Einstellungen
Was gilt, wenn ich Google Analytics 4 nutze?
Hierbei handelt es sich um die Weiterentwicklung und den Nachfolger von Google Universal Analytics. Die wichtigsten Unterschiede zum Vorgänger:
- Die IP-Adressen werden standardmäßig anonymisiert. Dies kann der Nutzer auch nicht ausschalten.
- Cookiesloses Tracking: Daten können gesammelt werden, ohne das Cookies oder andere „Identifier“ gesetzt werden.
- Geräterübergreifendes Tracking: Nutzer können auch dann getrackt werden, wenn sie verschiedene Geräte verwenden
- Datenkontrolle: Nutzer können Daten besser administrieren, also besser einstellen, ob und wie lange sie einzelne Daten löschen, teilen, aufbewahren wollen.
- Die Optionen der Fristen für die Datenaufbewahrung sind kürzer als zuvor (2 oder 14 Monate).
Doch was bedeuten diese Anpassungen für den Datenschutz?
Nicht viel. Zwar scheinen einige Funktionen datenschutzrechtlich sicherer: Insbesondere haben die Nutzer einen datenschutzrechtlichen Vorteil, wenn sie die 2-monatige Aufbewahrungsfrist nutzen. Doch insgesamt ändert sich trotzdem kaum etwas. Denn selbst wenn Nutzer cookielos tracken und IP-Adressen anonymisieren: Es ist möglich, dass die Nutzer trotzdem identifiziert werden können.
Grund: Google kann sämtliche Informationen verknüpfen, die über Google Analytics 4 zu einem bestimmten Pseudonym gesammelt werden. Dadurch kann Google eventuell Rückschlüsse auf die Identität der einzelnen Website-/App-Nutzer und deren Verhalten auf derselben Website bzw. App ziehen. Damit könnten auch einzelne Website-/App-Nutzer auch auf anderen Websites und in anderen Apps wiedererkannt werden.
Wichtig: Universal Analytics wird zum 01.06.2023 vollständig eingestellt! Das bedeutet, sollten Sie bis dato Universal Analytics nutzen, empfehlen wir Ihnen jetzt bereits die Umstellung auf Google Analytics 4.
Hinweis: Sie können Google Analytics 4 rechtssicher nutzen. indem Sie eine Einwilligung Ihrer Nutzer zum Beispiel über den Cookie Consent Manager einholen. Das gilt auch, wenn Sie sich für „cookieloses Tracking“ entscheiden.
Für Onlineshop Betreiber, die PrestaShop nutzen, haben wir bereits eine Tracking-Lösung auf Basis von GA4 (Google Tag Manager Modul) programmiert, die in Kombination mit dem aktuellsten Cookie & Consent Manager Modul genutzt werden kann.
Das GA4 Rundum-Sorglos Paket bieten wir für 780 Euro zzgl. MwSt. an.
Sie wollen Ihren PrestaShop allgemein rechtssicher gestalten und vor bösen Abmahnungen schützen?
Die IT-Recht Kanzlei ist eine auf den E-Commerce spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in München. Sie ist eine der größten Anbieter von nationalen und internationalen Rechtstexten für Internetpräsenzen. Zudem betreibt die Kanzlei unter www.it-recht-kanzlei.de eines der frequentiertesten Rechtsportale Deutschlands.
Die Kanzlei bietet rechtssichere Rechtstexte (wie AGB, Datenschutzerklärung & Co.) im Rahmen eines monatlichen Abo’s zum kleinen Preis an. Für Händler bedeutet das dauerhaft aktuelle und v.a rechtssichere Rechtstexte bei maximal einfachem Handling: Über eine Schnittstelle zu Ihrem PrestaShop wird die Aktualisierung der Rechtstexte vollautomatisiert. Zudem können Mandanten u.a. auf zahlreiche Muster, Handlungsanleitungen und interessante Service-Angebote rund um das Thema E-Commerce zugreifen. Das Modul IT-Recht Kanzlei mit integrierter Schnittstelle für PrestaShop 1.7. und 8 ist in unserem Onlineshop erhältlich.