Sie sind Kleinunternehmer und nutzen Ihren Online-Shop auf Basis von PrestaShop? Oder möchten als Kleinunternehmer einen Online-Shop betreiben?
Sollten Sie die Kleinunternehmerregelung anwenden, muss die Shopkonfiguration angepasst werden. Nach der Preisangabenverordnung (PAngV) ist üblicherweise der Hinweis erforderlich, dass die im Webshop ausgeschilderten Preise eine Mehrwertsteuer enthalten. Weil Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen müssen, darf eine entsprechende Angabe deshalb nicht erfolgen. Stattdessen muss an vielen Stellen im PrestaShop der Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung erfolgen.
Mit dem Modul „Erweiterte Steuer“ statten Sie Ihren PrestaShop mit allen Features und steuerlichen Angaben aus, zu der Sie gesetzlich verpflichtet sind. Jetzt Modul kaufen
Hier finden Sie auch weiterführende Informationen zur genauen Modulbeschreibung:
https://www.onlineshop-module.de/advanced-tax-ps17x.html
Profitieren Sie von sämtlichen Vorteilen
- Einfache Handhabung
- Kleinunternehmerhinweis individuell bearbeitbar
- Anzeige auf Produktdetailseite
- E-Mail Vorlage ohne Steuerzeile
- persönlicher Support und 30-Tage-Geld-zurück-Garantie
Fazit: Ein schönes Modul mit dem Sie im Handumdrehen als Kleinunternehmer einen Onlineshop betreiben können.
Welche Voraussetzungen sind notwendig?
Voraussetzung hierfür ist das Modul Rechtssicherheit, sowie die Nutzung der Open-Source-E-Commerce-Software von PrestaShop ab Version 1.7.x.
Die übliche Steueranzeige (inkl. MwSt.) wird ganz einfach bei den Produkten mit einem im Modul „Erweiterte Steuer“ konfigurierbaren Text ausgetauscht. Nach der Aktivierung der Kleinunternehmerregelung wird der Text „Gem. §19 UStG wird die Mehrwertsteuer in der Rechnung nicht ausgewiesen“ neben der Produktdetailseite als Hinweis im Warenkorb und in der Rechnung dargestellt. Diesen Text können Sie im Modul auch individuell anpassen. Es gibt auch für den Warenkorb eine geeignete Kurzfassung.
Bei der Kleinunternehmerregelung ist zu beachten, dass unter Lokalisierung > Länder bei den einzelnen Ländern die Mwst. deaktiviert ist. Einen entsprechenden Button um alle Länder zu deaktivieren gibt es auf der Modul-Einstellungsseite.
Technische Features für die Kleinunternehmerreglung
- Anzeige auf Produktdetailseite, im Warenkorb und Rechnung:
Gem. §19 UStG wird die Mehrwertsteuer in der Rechnung nicht ausgewiesen - Angepasste E-Mail-Vorlage ohne Steuerzeile
Alles rund um die Kleinunternehmerreglung
Was ist die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG?
Die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG ist eine Vereinfachungsregelung im Umsatzsteuerrecht, die Unternehmern mit niedrigen Umsätzen ein Wahlrecht gewährt, weitgehend wie Nichtunternehmer behandelt zu werden. Der Kleinunternehmer unterliegt dennoch dem Umsatzsteuergesetz, auch wenn die Tätigkeit nur nebenberuflich erfolgt.
Welche Grenze gilt für Kleinunternehmer?
Die Grenze beträgt 22.000 EUR pro Kalenderjahr. Die neue Regelung gilt seit dem 1.1.2020 (vorher 17.500 EUR). Unternehmer, die im vergangenen Jahr weniger als 22.000 EUR erzielt haben und deren Umsätze im laufenden Jahr voraussichtlich weniger als 50.000 EUR betragen werden, können somit von der Kleinunternehmerregelung im laufenden Jahr noch Gebrauch machen.
Optiert ein Kleinunternehmer zur Umsatzsteuer, muss er dies gegenüber dem Finanzamt erklären. Seine Entscheidung bindet ihn für fünf Jahre. Werden die oben genannten Umsatzgrenzen überschritten, muss der Unternehmer zwingend auf seine Umsätze Umsatzsteuer erheben.
Weitere lesenswerte Beiträge zu diesem Thema bzw. zur Nutzung in Kombination mit einem PrestaShop-System finden Sie auch auf unserem anderen Blog:
https://www.shopbetreiber.info/kleinunternehmerregelung-prestashop-17/