EU-Fernverkaufsr. PrestaShop 1.7.x
Modul zur EU-Mehrwertsteuerreform ab 01.07.2021
für PrestaShop 1.7.x
Kommerzielle Lizenz für eine Domain
Modul "EU-Fernverkaufsregelung" für PrestaShop 1.7.x
Am 1. Juli 2021 werden die für den Fernabsatz und allgemein für den B2C-E-Commerce geltenden Mehrwertsteuervorschriften für alle Länder der Europäischen Union (EU) grundlegend geändert. Dieses Modul erzeugt einen einheitlichen Bruttopreis unter Berücksichtigung der Steuersätze in die unterschiedlichen EU-Länder bei Überschreitung der Grenze von aktuell 10.000 €.
EU-Fernverkaufsregelung Vorteile
- einheitlicher Bruttopreis auch nach Überschreitung der Grenze von 10.000€ Netto ins EU-Ausland
- Zuweisung von Steuerregeln Standard und Fernverkaufsregelung
- Installation der üblichen Steuerregeln für DE und AT (als Vorschlag)
- Ändern der Steuerregeln über die PrestaShop Standardoberfläche (modulunabhängig)
- Cronjob für die nachträgliche Neuberechnung der Nettobeträge in den Bestellungen
- einheitlicher Bestellstatus nach Neuberechnung: Bestellung validiert
- kostenfreie Updates im Rahmen von PrestaShop 1.7.x
- deutscher Support
Schwellenwert einstellbar und Vorjahreswerte
Falls Sie Ihr Vorjahresgeschäft berücksichtigen wollen, gibt es hierfür ab sofort eine Einstellung. Damit werden die Bestellwerte des Vorjahres aufaddiert und berücksichtigt.
Falls Sie generell ab dem 01.01. eines jeden Jahres sofort die Fernverkaufsregelung anwenden möchten, können Sie den Schwellenwert auf Null setzen. Diese Einstellung ist vor allem praktisch, wenn Sie außerhalb von PrestaShop auf anderen Marktplätzen Waren verkaufen. Damit können Sie im PrestaShop die Schwelle um die Fremdumsätze herunter setzen. Sie können sich das so ähnlich vorstellen, wie wenn Sie mehrere Freistellungsaufträge bei verschiedenen Kreditinstituten haben.
auch bereits generierte Rechungen werden umgerechnet
Falls Sie versehentlich vor der Umrechnung der Nettowerte bereits fälschlicherweise eine Rechnung erstellt haben oder der Bestelleingangstatus umgehend eine Rechnung erzeugt (Vorsicht: rechtlich verbindliches Dokument!), so wird seit dieser Version auch die Rechnung auf die korrekten Werte analog zur Bestellung umgerechnet. Somit passen die Rechnungsbeträge immer zu den Bestelldaten.
verbesserte Darstellung der Steuerregeln
Wenn Sie sehr viele Steuerregeln haben, so werden ab sofort diese übersichtlicher dargestellt. Auf der linken Seite sind nur noch die original Steuerregeln zu finden und rechts die Zielregeln. Die anvisierten Steuerregeln (Zielregeln) müssen die Zeichenkette "DST" enthalten (Distance Selling Tax).
Technische Hinweise
Je nach Zahlungsmodul können unterschiedliche Bestelleingangsstatus im Shop gesetzt werden. Diese sollten vor der Neuberechnung bestenfalls keine Mails verschicken und keine Rechnungen generieren, da erst nach diesem Eingangsstatus das Modul EU-Fernverkaufsregelung die korrekten Steuern im Falle der Überschreitung der Grenze neu berechnet. Dies wird entsprechend auf der Bestelldetailseite durch eine Warnmeldung angezeigt, solange das Modul die Bestellung noch nicht validiert hat. Erst nach dieser Neuberechnung durch einen Cronjob verschwindet dieser Hinweis und eine korrekte Rechnung kann zum Beispiel durch einen Statuswechsel oder über die Dokument-Funktion "Rechnung erstellen" erzeugt werden. Keine Angst, die Kunden bekommen damit noch rechtzeitig ihre Rechnungen. In dem Falle halt nicht umgehend mit der Bestellung.
Berechnung der Netto-Umsatzschwelle
Das Modul rechnet alle Produktzeilen (Tabelle order_details) aller Bestellungen (ohne Nebenleistungen wie Versand) zusammen,
a) die im laufenden Jahr ins EU-Ausland gegangen sind und
b) bei denen eine Steuerregel hinterlegt ist und
c) diese (alte) Steuerregel in der Modulkonfiguration mit einer DST-Steuerregel* verknüpft wurde und
d) die Bestellung in einem validierten Bestellstatus steht (stornierte oder nicht bestätigte Bestellungen fallen damit beispielsweise raus)
*) eine DST (Distance Selling Tax) Steuerregel enthält die Steuersätze, die nach Überschreiten der Lieferschwelle Anwendung finden.
Bitte testen Sie diese Funktion ausgiebig in Ihrem Shop, ob die Werte korrekt berechnet werden und besprechen Sie dies mit Ihrem Steuerberater. Bei technischen Fragen helfen wir gerne weiter.
Hintergrund und Rechtliches zur EU-Fernverkaufsregelung
Zum 1. Juli 2021 ändern sich die Umsatzsteuer-Regelungen im grenzüberschreitenden Online-Handel mit Verbrauchern grundlegend. Überschreiten Onlineshop- und Onlinemarktplatz-Betreiber eine Umsatzschwelle von 10.000€ im Jahr bei Lieferungen an Nichtunternehmer in andere EU-Länder, schulden sie die Umsatzsteuer grundsätzlich im Zielland. Die Auswirkungen sind nicht zu unterschätzen und betreffen nicht nur steuerverfahrensrechtliche Angelegenheiten: Da im B2C-Handel Preise zwingend inkl. MwSt. darzustellen sind, müssen auch die Preisangaben in Onlineshops und -marktplätzen angepasst werden. Dies wirft für e-Commerce-Unternehmen aus der EU mit internationaler Ausrichtung Fragen auf hinsichtlich Rechtssicherheit, Preisgestaltung und technischer Lösungen. Hier kommen Antworten.
Am 1. Juli tritt die sogenannte „EU-Fernverkaufsregelung“ mit einer Umsatzschwelle von 10.000 Euro netto in Kraft. Überschreiten Online-Händler diese, schulden sie die Umsatzsteuer dem Zielland mit dem jeweiligen Mehrwertsteuersatz. Für die Berechnung der Umsatzschwelle werden alle Lieferungen ins EU-Ausland innerhalb eines Kalenderjahres aufsummiert. Individuelle Umsatzschwellen für jedes EU-Land gibt es nicht mehr.
Zusätzlich ist das One Stop Shop Verfahren möglich, wodurch die Steuer an zentraler Stelle in Deutschland abgerechnet werden kann. Dafür ist wiederum eine rechtzeitige Anmeldung erforderlich.
Rechtssicherheit
Rechtssicher handelt derjenige, der sich konform dem europäischen Preisangabenrecht (in Deutschland in § 1 Abs. 1 der Preisangabenverordnung (PAngV)) verhält, d.h. gegenüber Verbrauchern stets den Preis inklusive Umsatzsteuer angibt. Es mag im ersten Moment paradox klingen, aber das bedeutet nicht, dass auch der jeweilige Umsatzsteuersatz im Online-Shop angezeigt werden muss. Die Angabe des Brutto-Preises genügt.
Preisgestaltung
Im Angesicht der nicht besonders hohen Umsatzschwelle von 10.000 Euro und der Tatsache, dass in allen EU-Mitgliedsstaaten eigene normale und reduzierte Mehrwertsteuersätze gelten mit teilweise erheblichen prozentualen Unterschieden, erwächst die neue „EU-Fernverkaufsregelung“ zu einer mindestens großen Herausforderung bei der Preisgestaltung, noch größer vielleicht sogar bei der technischen Umsetzung. Wähle ich für alle EU-Länder den gleichen Bruttopreis? Wenn nicht, soll ich für jedes Mitgliedsland einen eigenen Shop erstellen, was zugegeben sehr aufwändig wäre? Will ich nach Erreichen der Umsatzschwelle eventuell Länder mit hoher Umsatzsteuer blockieren?
Technische Lösung für PrestaShop 1.7.x
Alle die, die PrestaShop als Shopsystem nutzen, werden es kennen: Auf Grundlage des Netto-Preises berechnet das Open Source Programm anhand geltender Steuerregeln den Verkaufspreis des Produktes im Onlineshop.
Mit der Verpflichtung der Anzeige landesspezifischer Steuersätze kommen Onlineshopbesitzer nun in die prekäre Lage unterschiedlich hoher Bruttopreise.
Jedoch wünschen sich viele einen einheitlichen Preis für Ihre Endkunden, egal, aus welchem Land dieser kommt.
Hier setzt unsere Modullösung an. Mit diesem Modul für PrestaShop 1.7.x möchten wir Ihnen helfen, Ihre Produkte zu gleichen Bruttopreisen in die unterschiedlichen Staaten der EU anbieten zu können.
FAQ
Wie werden bei Überschreiten der Umsatzschwelle von 10.000 € die neuen Steuersätze der EU-Länder verarbeitet?
Bestellungen gehen mit der im Produkt hinterlegten Steuerregel im Shop ein. Das Modul erkennt den ersten Bestelleingangsstatus, der noch keine Rechnung erstellen darf. Ein eingerichteter Cronjob rechnet falls zutreffend die Daten direkt in der Datenbank auf den neuen Steuersatz des Lieferlandes um. Damit stehen die korrekten Zahlen, also die neu berechneten Nettobeträge, in der Datenbank, die auch daraufhin an Warenwirtschaftssysteme weitergereicht werden können oder als Grundlage zur Rechnungsstellung im PrestaShop dienen.
Können auch die Nettopreise gleich bleiben und dem Kunden die für sein Lieferland passenden Bruttopreise angezeigt werden?
Hierfür ist diese Modul nicht geeignet. Rechtssicher lässt sich das im PrestaShop nur über sogenannte Ländershops realisieren. Hierzu ist eine Vorauswahl des Lieferlandes vor Betreten des Shops notwendig, um den Kunden die für sein Land korrekten Bruttopreise anzuzeigen.
Lassen sich auch Länder mit hohen Steuersätzen sperren?
Dies ist eine zukünftige Option in dem Modul, ist aber in der aktuellen Version noch nicht realisiert.
Wird eine Bestellung erst nach Überschreiten oder bei Überschreiten der Umsatzschwelle neu berechnet?
Bereits die nächste Bestellung, die den Schwellenwert überschreitet, wird durch den Cronjob neu berechnet.
Sind die Steuersätze fest vorgegeben oder lassen sich diese konfigurieren?
Die Steuersätze und Steuerregeln lassen sich über das PrestaShop-System frei und individuell konfigurieren. Das Modul installiert beim Upload lediglich einen Vorschlag, wie die DST-Steuerregel (Distance Selling Tax-Regel) aussehen könnte. Da aber jeder Shop individuell funktioniert, muss der Shopbetreiber diese Regeln nach seinen Vorstellungen nochmal anpassen oder zumindest überprüfen, ob das so passt. Was beispielsweise in Deutschland einem ermäßigten Steursatz unterliegt (z.B. Bücher) muss nicht zwingend auch im EU-Ausland dem ermäßigten Steuersatz entsprechen.
Weiterlesen und externe Links zum Thema
- EU-Umsatzsteuerreform zum 01.07.2021: Wie sind Preise im Online-Shop bei Verkauf ins EU-Ausland künftig anzugeben? Beitrag der IT-Recht Kanzlei München vom 17.06.2021
- VAT: New rules applicable for the European Union from July 1st 2021 - PrestaShop Team Blogbeitrag vom 05. April 2021
- Grenzüberschreitender Handel: EU-Mehrwertsteuerreform und Preisauszeichnung - Shopbetreiber-Blog.de vom 03.05.2021
- Das One-Stop-Shop-Verfahren: Neue Umsatzsteuerpflichten für Onlinehändler - aus dem Shopware Blog 17.06.2021
Übersetzung / Sprachen
Die Übersetzung und Konfiguration des Moduls läuft wie gewohnt über die Modulseite des PrestaShop Back Offices. Deutsch und Englisch werden mitgeliefert.
Modul-Kompatibilität
Das Modul "EU-Fernverkaufsregelung" ist kompatibel mit PrestaShop 1.7.x.
Lizenz PrestaShop Modul
Das Modul PrestaShop "EU-Fernverkaufsregelung" unterliegt einer kommerziellen Lizenz. Sie dürfen das Modul auf einer Domain installieren. Zu Test- und Debugzwecken ist keine weitere Lizenz notwendig. Den Lizenztext finden Sie im Reiter 'Dokumente'.
Technische Daten
- Kompatibilität
- PrestaShop 1.7.x
- Version
- 1.1.3
- letztes Update
- 26.04.2023
- für PrestaShop 1.7.8.10
- ja
- für PrestaShop 1.7.8.9
- ja
- für PrestaShop 1.7.8.8
- ja
- für PrestaShop 1.7.8.7
- ja
- für PrestaShop 1.7.8.6
- ja
- für PrestaShop 1.7.8.5
- ja
- für PrestaShop 1.7.8.4
- ja
- für PrestaShop 1.7.8.3
- ja
- für PrestaShop 1.7.8.2
- ja
- für PrestaShop 1.7.8.1
- ja
- für PrestaShop 1.7.8.0
- ja
- für PrestaShop 1.7.7.8
- ja
- für PrestaShop 1.7.7.7
- ja
- für PrestaShop 1.7.7.6
- ja
- für PrestaShop 1.7.7.5
- ja
- für PrestaShop 1.7.7.4
- ja
- für PrestaShop 1.7.7.3
- ja
- für PrestaShop 1.7.7.2
- ja
- für PrestaShop 1.7.7.1
- ja
- für PrestaShop 1.7.7.0
- ja
- für PrestaShop 1.7.6.x und älter
- auf Anfrage**
- Modultyp
- Rechtssicherheit
- Dateigröße
- 160 kb
- Sprachen
- deutsch, englisch
- Lizenz
- kommerziell
- Dateityp
- zip