📬 Kundendaten an Paketzusteller

Die Weitergabe von E-Mail-Adressen an Paketdienstleister wie DHL, DPD und Co. zur Paketankündigung ist gemäß der DSGVO nicht automatisch zulässig. Gemäß Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe b der DSGVO ist die Weitergabe der E-Mail-Adresse zu Paketankündigungszwecken nicht erforderlich. Es ist fraglich, ob die sog. berechtigten Interessen (Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe f DSGVO) als Rechtsgrundlage für die Weitergabe der E-Mail-Adresse herangezogen werden können.

DSGVO in der Praxis

Die Weitergabe von E-Mail-Adressen an Paketdienstleister wie DHL, DPD und Co. zur Paketankündigung ist gemäß der DSGVO nicht automatisch zulässig. Gemäß Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe b der DSGVO ist die Weitergabe der E-Mail-Adresse zu Paketankündigungszwecken nicht erforderlich. Es ist fraglich, ob die sog. berechtigten Interessen (Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe f DSGVO) als Rechtsgrundlage für die Weitergabe der E-Mail-Adresse herangezogen werden können.
Einige Paketdienstleister vertreten die Ansicht, dass die Weitergabe der E-Mail-Adresse auf berechtigten Interessen beruhen könnte. Der Paketdienst DPD informiert diesbezüglich in seiner “Ergänzenden Information zur Datenschutzbewertung Predict” darüber. Es ist wichtig zu beachten, dass für jegliche Verarbeitung und Weitergabe von Daten zunächst eine Einwilligung des Betroffenen notwendig ist. Ohne diese darf der Besteller nicht vom Transporteur angeschrieben werden. Ein mutmaßliches Einverständnis des Kunden ist nicht ausreichend.

Modul zur Zustimmung der Weitergabe von Daten

Es ist also wichtig, dass die Kunden explizit zustimmen, bevor ihre E-Mail-Adressen an Paketdienstleister weitergegeben werden, um den Anforderungen der DSGVO gerecht zu werden und keine rechtlichen Grauzonen offenzulassen. Mit dem Modul DSGVO Lieferung sichern Sie sich als PrestaShop Betreiber mit der Zustimmung der Weitergabe personenbezogener Daten an den Versanddienstleister ab. Die Zustimmung ist per Checkbox-Verfahren schnell und einfach in den Checkout Prozess eingebunden. Das Modul ist in unserem Onlineshop erhältlich.

Fazit

Es wird empfohlen, die Weitergabe von E-Mail-Adressen an Paketdienstleister zur Paketankündigung (Lieferstatus) per Checkbox abzufragen, um die Zustimmung des Kunden DSGVO-gerecht zu speichern.

Das Modul lässt sich mit minimalem Aufwand installieren und konfigurieren.

Das Modul hookt sich anschließend in den Checkout ein. Aus Wunsch können nachträglich kundenspezifische Positionen programmiert werden.

Vorteile für Ihren Online-Shop

  • Zustimmung der Datenweitergabe einfach per Opt-in
  • DSGVO-konform
  • Für jeden Versanddienst individuelle Texte möglich
  • Anzeige des Opt-in nur für gewünschte Versanddienste
  • Einfach zu konfigurieren

Quellen:

IT-Recht Kanzlei: DSGVO in der Praxis: Weitergabe von E-Mail-Adressen an Paketdienstleister (DHL, DPD & CO zur Paketankündigung)